Eigenverantwortung gilt auch beim Wandern auf touristisch beworbenen, zertifizierten Wanderwegen. Aus Sachsen – Anhalt kommt ein wichtiges, richtungsweisendes Urteil für Qualitätswege Wanderbares Deutschland.

Die Schadensersatz-Klage eines Mannes, der beim Wandern auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum verletzt wurde, ist nun auch vom Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen worden. Zuvor hatte der Mann bereits vergeblich vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld verlangt. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr sei, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte. Der Deutsche Wanderverband bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt das Urteil aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit verschafft und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betont.
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